22. Sep 2025 | Energie Ausserschwyz AG
Eingabe vom 19.08.2025
«Anträge zum Ausstieg des Bezirks Höfe, bzw. der EW Höfe AG als Hauptaktionärin des Fernwärmeprojekts der EASZ AG, Galgenen»
Vorwurf/Forderung (im Wortlaut) | Antwort |
Da sich die EW Höfe AG vollständig im Besitz des Bezirks Höfe befindet, sind die Höfner Steuerzahler und Strombezüger mit der Überbindung des Schuldenrisikos auf die EW Höfe AG weiterhin unmittelbar und gravierend betroffen vom absehbaren Finanzierungsfiasko dieses Projekts. |
Die EW Höfe AG ist finanziell sehr solide aufgestellt. Das Engagement in EASZ ist eine unternehmerische Entscheidung der EW Höfe AG, dessen Risiko sie selbst tragen kann. Das Engagement ist keine Belastung für die Steuerzahler, im Gegenteil: Ein Grossteil der Erträge aus der Fernwärme wird indirekt dem Bezirk zugutekommen. |
Ohne für die Beschaffung von Fernwärme einen Leistungsauftrag zu haben, hält die EW Höfe AG gemäss eigenen Angaben eine Beteiligung von 75.33 Prozent an der EASZ AG. Sie habe dafür (laut Jahresbericht 2023) bei der SZKB 10.9 Millionen aufgenommen. Bis dato legte sie hingegen nicht offen, wieviel sie seit ihrem Einstieg im Jahre 2021 bereits gesamthaft in dieses Unternehmen investiert hat, aus welchen Konten dieses Investment erfolgte und wie ihre Investitionsplanung für die Zukunft aussieht. |
Die EW Höfe AG leistet aktiv einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, forciert den effizienten Einsatz von Energie und setzt auf den Ausbau der erneuerbaren und regionalen Strom- und Wärmeproduktion. Die Geschäftszahlen der EASZ werden nicht publiziert. Öffentlich ausgewiesen ist das Aktienkapital von rund CHF 20 Mio. Die Investitionsplanung ist Teil des nicht öffentlichen Business Plans. Die EASZ hat bereits CHF 55 Mio. in das Holzkraftwerk und rund CHF 60 Mio. ins Fernwärmenetz investiert. Jährlich werden voraussichtlich CHF 6-8 Mio. ins Fernwärmenetz investiert. |
Die exorbitanten Erstellungskosten für das geplante Fernwärmenetz sind nur ein Bruchteil des gesamten Finanzbedarfs. Infolge der sehr hohen Druck- und Temperaturbelastung und wegen generell erhöhtem Havarie-Risiko ist schon in kürzester Zeit mit hohen Reparaturkosten zu rechnen - und nach wenigen Jahren sogar mit der Totalerneuerung der Fernwärmeleitungen. Die Lebensdauer der bisher eingebauten Leitungen kann nicht annähernd mit 50-70 Jahren angenommen werden. | Fernwärmeleitungen haben eine Lebensdauer von über 70 Jahren, wenn sie korrekt betrieben und gewartet werden. In der Schweiz gibt es zahlreiche Beispiele, die dies bestätigen. Schäden werden zeitnah behoben, damit die Leitungen so lange halten. |
Das heisst, der Finanzbedarf für die Realisierung eines funktionierenden Fernwärme-Netzes in der geplanten Grössenordnung und Zeitdauer wäre mit Sicherheit um ein Vielfaches grösser als bisher kommuniziert. Dass die Gesamtkosten von den Fernwärmebezügern jemals allein gedeckt werden könnten, ist unmöglich. |
Die Kosten für den Bau und den Unterhalt von Fernwärmenetzen sind bekannt. Fernwärmenetze werden seit mehr als 100 Jahren gebaut. Die Kosten tragen die Bezügerinnen und Bezüger, nicht die Allgemeinheit. |
Mit der zeitlichen Verzögerung des Leitungsausbaus wegen fehlenden Mitteln- und wegen offensichtlich fehlender Nachfrage - werden die angepeilten kurz-, mittel- und langfristigen Gewinnaussichten der EW Höfe AG unweigerlich illusorisch. Das in die EASZ AG investierte Geld fehlt entsprechend für die Erfüllung des effektiven Leistungsauftrags (Stromversorgung) und wirkt sich direkt auf die Energie-preise aus, mit denen die Höfner Einwohner belastet werden. |
Die Kundennachfrage ist hoch und der Ausbau erfolgt mit den erwirtschafteten Mitteln. Gemäss Business Plan dürfte die EASZ ab 2027 einen Gewinn ausweisen. Das Engagement bei der EASZ erhöht vor allem langfristig die Versorgungssicherheit der Höfner Stromkunden. 25 % des Höfner Stroms stammen bereits heute aus Galgenen – ein Vorteil vor allem im Winter, wenn der Strombedarf hoch ist. |
Hinzu kommt, dass die primäre Fernwärmeproduktion keine nennenswerte Verbesserung der Stromversorgungssicherheit erbringen kann. Im Gegenteil. Gerät die EW Höfe AG aufgrund der Mehrheitsbeteiligung an der EASZ AG finanziell in Schieflage, kann sie ihren Versorgungsauftrag nicht mehr angemessen erfüllen - selbst dann nicht, wenn sie die Höfner Energiekunden und Steuerzahler bis zum Geht-nicht-mehr zur Quersubventionierung nötigen würde. |
Fernwärme entlastet das Stromnetz im Winter und stärkt die Versorgungssicherheit. Ohne Fernwärme müssten mehr Wärmepumpen installiert werden, die bei Kälte hohe Lastspitzen im Stromnetz verursachen würden. Vor allem im Winter dürfte es durch Wärmepumpen zu hohen Leistungsspitzen im Stromnetz kommen. Jeder Fernwärmeanschluss entlastet das Stromnetz und sorgt so für mehr Versorgungssicherheit und tieferen Investitionskosten. Die EASZ produziert mit ihrem Holzheizkraftwerk 25 % des Höfner Stroms. |
Es ist wirklichkeitsfremd, irgendwelche anderweitigen Entlastungen bei den Finanzierungsengpässen für den Netzausbau zu erwarten, wie die Information im Höfner Volksblatt vom 8.8.2025 insinuiert. Es geht um eine einfache Rechnung: Je knapper die finanziellen Res-sourcen - desto stockender und langsamer der Leitungsausbau - desto höher letztendlich die Kosten pro Einheit - desto unattraktiver der Umstieg von Privaten auf Fernwärme – desto schlechter die Kosten-/Nutzenrechnung - desto stockender und langsamer der Netzausbau,... Ein Teufelskreis! |
Die wachsende Marktnachfrage spiegelt sich in der Zunahme der Kundenzahl der EASZ wieder. Stand Juni 2025 wurden 780 Verträge ab-geschlossen. Bereits werden mehr als 220 Kunden mit Wärme versorgt |
Angesichts dieser Zusammenhänge werden auch potenzielle Financiers aus der Privatwirtschaft zu diesem Investitionsabenteuer auf Distanz gehen |
Langfristig sind Fernwärmeprojekte sehr rentabel. Der lange Anlagehorizont fehlt Investoren aber oftmals. |
Die wenigen Minderheiten-Aktionäre der EASZ AG bestehen wohl nicht zufällig nur aus Lieferanten, Beratern und dem Grundeigentümer (Brugg Group AG, IWB, Züger Unternehmungen AG). Diese tragen das Hauptrisiko wohl-wissend nicht selbst. Offenbar wird vielmehr darauf spekuliert, dass bei schlechtem Geschäftsgang die Höfner Steuerzahler und Strombezüger (als unfreiwillige Hauptaktionäre der EASZ AG) auch für die privaten Aktionäre das Risiko übernehmen sollten. Dies ist inakzeptabel. |
Die Aktionäre der EASZ bringen unter-schiedliches Wissen mit in die Aktiengesellschaft, was ein grosser Vorteil ist. Gemäss Aktienrecht muss jeder Aktionär gleicht behandelt werden und trägt entsprechend den Anteilen Gewinn und Verlust an der AG. |
Tatsache ist, dass das Fernwärmeprojekt der EASZ AG keineswegs nur ein vorübergehendes Problem hat, das sich mit der Zeit entschärfen könnte. Vielmehr ist dieses Energiebeschaffungskonzept aus einer Vielzahl von Gründen (vgl. unseren Vorstoss vom 6.5.2025) in sich selbst unstimmig. Die EASZ AG wird niemals schwarze Zahlen schreiben können, denn ihr Geschäftsmodell ist absehbar zum Scheitern verurteilt: a) Es besteht zu wenig Interesse an privaten Anschlüssen ans (mehr als löcherige) Fernwärmenetz der EASZ AG, weil andere, dezentrale Heizungsarten längerfristig viel günstiger sind (Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdsondenwärmepumpen, etc.). b) Zukünftige neuartige Energiespeicher ermöglichen autonome, d.h. unabhängigere Energiebeschaffung (Batteriespeicher, Salz-Energiespeicher, Wasserstoff-Energiespeicher etc.) Ihre Entwicklung wird angesichts der grossen Nachfrage und der immer höheren Störungsanfälligkeit von zentralistischen Lösungen' stark forciert. c) Da die Hauptleitungen wegen fehlenden Finanzen auch für öffentliche Bauten teils noch jahrzehntelang nicht gebaut werden können (z.B. für die Schule Riedmatt, Wollerau) ist schon jetzt absehbar, dass der Fernwärmeversorgung aus dem fernen Galgenen auch bei öffentlichen Bauten letztlich realistische, weniger störanfällige Alternativen vorgezogen werden. d) Bei angenommener Klimaerwärmung müssen künftig die Häuser und sonstigen Bauten nicht nur beheizt, sondern auch gekühlt werden können. Das ist mit dem Fernwärmenetz nicht möglich. e) Wenn künftig die Energie, die im Sommer anfällt, bis in den Winter gespeichert werden kann - was absehbar ist - dann braucht es kein Heizkraftwerk mehr, das auf abenteuerliche fünfzig bis siebzig Jahre Laufzeit konzipiert worden ist. Für diese vielen Jahrzehnte können die Holzpreise nicht seriös vorausgesagt werden. Es ist vielmehr zu erwarten, dass das Holzkraftwerk der EASZ AG seinen Betrieb auch wegen Holzmangels im In- und Ausland und entsprechend unerschwinglichen Rohstoffpreisen schon in wenigen Jahren einstellen muss. f) Der effektive Bedarf liegt nicht beim (ohnehin ineffizienten) Wärmetransport über unvernünftig lange Strecken, sondern bei preisgünstigem Winterstrom für den Bezirk Höfe. Es ist deshalb sinnvoller, schon kurzfristig eine Umrüstung des EASZ-Holzkraftwerks zu diesem Zweck (Stromproduktion für Leistungsspitzen-Bedarf) vorzunehmen, statt in weiteren emissionsintensiven und störungsanfälligen Leitungsausbau zu investieren. Das Stromnetz ist ja schon bestehend und es wären für diese Umrüstung viel geringere Aufwände erforderlich. g) Bereits jetzt heizen mehr Hauseigentümer im Bezirk Höfe als im Bezirk March mit Erdsonden und Luft-Wasser-Wärmepumpen. Da die Variante Erdsondenwärmepumpen im Bezirk March vielerorts wegen des Grundwassers ausgeschlossen ist, müsste ohnehin eher der Bezirk March als der Bezirk Höfe ein Interesse am (näheren) Fernwärme-Angebot der Energie Ausserschwyz AG (EASZ) haben. Doch der Bezirk March hat sich bei der EASZ AG und ihrem unausgegorenen, veralteten Fernwärmesystem wohlweislich nicht engagiert und damit seine Bewohner vor einer Plünderung durch Quersubventionierung im Giesskannensystem bewahrt. h) Entsprechend ist es unhaltbar, dass die EW Höfe AG genau dies den Bewohnern des Bezirks Höfe - zig Kilometer entfernt vom Märchler Betriebsstandort Galgenen, mit riesigen Transportverlusten weiter zu-mutet. Sie darf das finanzielle Risiko nicht länger auf unsere Bevölkerung abwälzen, geht es doch faktisch um lauter A-fondsperdu-Gelder an eine unrentable Energie-Infrastruktur weit ausserhalb unseres Bezirks. Folglich ist es unabdingbar, dass sich die EW Höfe AG zur Schadensbegrenzung aus ihrem Engagement bei der EASZ AG weitestgehend und zeitnah zurückzieht. i) Wo im Bezirk March bereits mehrere Hauptleitungen erstellt wurden, sollte die Feinverteilung (Hausanschlüsse) erst weiterverfolgt werden, wenn die Finanzierung aus der March selbst (Gemeinden und Bezirk) gesichert ist und daraus keinerlei Finanzforderungen an die EW Höfe AG- resp. an den Bezirk Höfe mehr abgeleitet werden können. j) Unter den heutigen Bedingungen gehen wir davon aus, dass Grossbezüger zwar in den Genuss von Sonderkonditionen gekommen sind, aber dennoch wegen anderen, günstigeren und sichereren Beheizungsmöglichkeiten kurzfristig abspringen könnten. Dadurch würde die Betriebsrechnung noch in eine zusätzlich forcierte Negativspirale geraten. Die Vereinbarungen zwischen Grossbezügern und der EASZ AG sind nicht von Ungefähr völlig intransparent. Das Klumpenrisiko hätte fatale Folgen für die EASZ AG und die Steuerzahler als ,Mehrheitsaktionäre-wider-Willen'. Deshalb sind sämtliche Verträge für jedermann einsehbar offenzulegen, resp. neu, fair und mit fixer Mindestdauer abzuschliessen. |
Die folgenden Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Gemäss Businessplan dürfte die EASZ ab 2027 einen Gewinn ausweisen. Dieser wurde selbstverständlich extern überprüft. Ansonsten würden Banken keine Kredite zur Verfügung stellen. Fernwärme ist eine Zukunftstechnologie, welche verschiedene Wärmequellen effizient nutzen kann. a) Die wachsende Marktnachfrage spiegelt sich in der Zunahme unserer Kunden-zahl wider. Stand Juni 2025 wurden 780 Verträge abgeschlossen. Bereits wer-den mehr als 220 Kunden mit Wärme versorgt. Eine externe Studie im Zusammenhang mit dem Bau der MZH Wollerau hat gezeigt, dass die Fernwärme langfristig günstiger ist, da sie weniger wartungs-intensiv ist und tiefere Erneuerungsinvestitionen anfallen. b) Auch wenn sich der Markt für Energiespeicher entwickelt, ist es in absehbarer Zukunft unrealistisch, dass die Wärmeversorgung autonom mit einem Batterie- oder Salzspeicher sichergestellt wird. Eine Speicherung von überschüssigem Sommerstrom in den Winter wäre unwirtschaftlich und würde immensen Platz beanspruchen. Fernwärmenetze sind sehr stabil und wenig störungsanfällig, wie die zahlreichen in der Schweiz installierten Netze zeigen. Das Netz der EASZ war in den c) Bereits heute werden zahlreiche öffentliche Bauten mit Fernwärme versorgt. Auch in der Riedmatt wurde als Übergangslösung ein Nahwärmeverbund in Betrieb genommen, welcher mit einer Holzpelletsanlage betrieben wird. Fernwärme ist die einfachste und kosten-günstigste Variante, um eine Liegenschaft mit erneuerbarer Wärmeenergie zu versorgen. d) Gebäude können mit Fernwärme nicht gekühlt werden. Dazu eignen sich Klimaanlagen kombiniert mit PV-Anlagen hervorragend. e) Auch in absehbarer Zeit kann überschüssiger Sommerstrom nicht für den Winter gespeichert werden. Es ist somit nicht absehbar, dass Energiespeicher Fernwärmenetze oder Holzkraftwerke ersetzen. Holz ist genügend vorhanden und Preisänderungen folgen tendenziell den anderen Energieträgern. Neben Holz können weitere Wärmequellen für die Fernwärme genutzt werden. f) Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK), wie ein Holzkraftwerk, produzieren immer Strom und Wärme. Das Gesetz schreibt die Wärmenutzung vor, was ja sinnvoll ist. Fernwärme ist ein altbewährtes, sehr zuverlässiges System und überhaupt nicht störungsanfällig. g) Leider konnten keine Investoren aus dem Bezirk March gefunden werden. Die Aktionäre tragen Gewinne und Verluste der EASZ. Weshalb Fernwärmesysteme unausgegoren und veraltet sein sollen entzieht sich unseren Kenntnissen. Noch nie wurden weltweit so viele Fernwärmeleitungen gebaut, wie heute. h) Die Transportverluste sind gering und die Distanzen im Vergleich mit anderen Fernwärmenetzen nicht aussergewöhnlich. Ein überregionales Fernwärmenetz macht absolut Sinn, weil somit verschiedene Wärmequellen, wie beispielsweise die Abwärme der KVA Linth genutzt werden können. i) Diese Forderung macht ökonomisch keinen Sinn, denn Umsatz wird mit der Feinverteilung generiert, nicht mit den Hauptleitungen. j) Die Gleichbehandlung der EASZ-Kundinnen und Kunden ist im eigenen Interesse der EASZ. Weil der Aufwand der Erschliessung von kleinen und grossen Kunden nicht derselbe ist, ergeben sich unterschiedliche Preise für unterschiedliche Leistungsklassen. Eine Quersubventionierung unter den verschiedenen Kundengrössen findet nicht statt. Selbstverständlich sind Kundenverträge nicht öffentlich. |
Anträge |
Antwort |
1. Es sei durch den Bezirksrat zu veranlassen, dass der weitere Netzausbau der EASZ AG auf dem Gebiet des Bezirks Höfe wegen fehlender Projektplausibilität und Planungslogik und zu hohem finanziellem Risiko unverzüglich gestoppt wird und die hängigen Leitungsbau-Projekte unter Erfüllung aller erforderlichen Sicherungsmassnahmen beendet werden. |
Das Engagement in die EASZ ist eine unternehmerische Entscheidung der EW Höfe AG, die auf einem soliden Businessplan beruht. Der Bezirksrat ist davon überzeugt, dass die Fernwärme als nachhaltige und regionale Wärmeversorgung langfristig einen grossen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Wärme im Bezirk Höfe leisten kann. |
2. Es sei die EW Höfe AG durch den Bezirks-rat aufzufordern, öffentlich bekanntzugeben, wann und wieviel sie seit ihrem Einstieg als Hauptaktionärin in die EASZ AG investiert hat und wie diese Leistungen im Detail verbucht und ausgewiesen wurden. |
Das Engagement in die EASZ AG ist eine unternehmerische Entscheidung der EW Höfe AG, die auf einem soliden Businessplan beruht. Bei der EW Höfe AG handelt es sich um eine Auslagerung im Sinne von §§ 77 Abs. 2 Bst. A und 78 Abs. 1 GOG. Der Bezirksrat Höfe hat zwar die Pflicht, durch Aufsicht dafür zu sorgen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze durchgesetzt werden und die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben. Der Bezirksrat kann, muss aber nicht das gesamte Geschäftsfeld der betreffenden Verwaltungseinheiten bzw. Privaten beaufsichtigen. Der Bezirk nimmt seine Aufsichtspflicht als Alleinaktionär gegenüber der EW Höfe AG vollumfänglich wahr. Er hat aber keinerlei Veranlassung, in die unternehmerischen Entscheide des Unternehmens einzugreifen respektive Zahlen zu veröffentlichen, die aus Vertraulichkeitsgründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. |
3. Es sei durch den Bezirksrat sicherzustellen, dass jegliche Quersubventionierung zu Gunsten der Fernwärmebezüger in den Bezirken March und Höfe via Inkasso der EW Höfe AG bei den Höfner Gas- und Strombezügern unverzüglich gestoppt wird. |
Eine Quersubventionierung ist ausgeschlossen. Das verhindern z.B. im Bereich Strom umfangreiche regulatorische und gesetzliche Vorgaben. Deren Einhaltung werden jährlich von der zuständigen Regulierungsbehörde ElCom geprüft und transparent für alle Konsumenten kommuniziert. Zudem sind die Tarife der EW Höfe seit Jahren im kantonalen und nationalen Vergleich attraktiv. Für das Jahr 2026 werden die Stromtarife, wie bereits kommuniziert, um -4.4% gesenkt. |
4. Es sei durch den Bezirksrat zu gewährleisten, dass das Heizkraftwerk in Galgenen, das sich zu 75.33 Prozent im Besitz der Höfner Bevölkerung befindet, nicht mehr in erster Linie Fernwärme für den Bezirk March produziert, sondern vor allem preisgünstigen Winterstrom für den Bezirk Höfe. |
Welche Leistungen die EASZ für wen erbringt, ist ihre unternehmerische Entscheidung. Die Fernwärme- und Stromproduktion sind miteinander gekoppelt. Während die Fernwärme beiden Bezirken zugutekommt, übernimmt die EW Höfe AG sämtlichen produzierten Strom. D.h. dieser fliesst ausschliesslich in den Bezirk Höfe. |
5. Es sei durch den Bezirksrat zu veranlassen, dass die Reduktion der Beteiligung der EW Höfe AG an der Galgener EASZ AG unverzüglich eingeleitet wird. Mit dem Bezirk March und seinen Gemeinden sei die Übernahme der Aktien, die momentan im Besitze der EW Höfe AG sind, gemäss ihren realen Wärmebezüger-Anteilen zu regeln (d.h. gemäss der Anzahl der verbindlich geschlossenen Verträge mit der EASZ in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu einem bestimmten Stichtag). Zur Gewährleistung des Höfner Vorrangs für Strombezug in Zeiten erhöhten Bedarfs habe ein anteilsmässiger Aktienbestand für den Bezirk Höfe und die Höfner Gemeinden bei der EW Höfe AG zu verbleiben. |
Das Engagement in die EASZ ist ein unternehmerischer Entscheid der EW Höfe AG als eigenständiges Unternehmen. |
6. Es sei vom Bezirksrat sicherzustellen, dass Grossbezüger gegenüber den Kleinbezügern nicht vertraglich bevorteilt werden können. Die bisher abgeschlossenen und auch die neuen Verträge seien vollständig offenzulegen, und es sei ein transparenter Einheitstariffestzulegen. Auch für Grossbezüger habe dieselbe Vertragsdauer wie für private Bezüger (Kleinkunden) zu gelten. |
Die Gleichbehandlung der EASZ Kundinnen und Kunden ist im eigenen Interesse der EASZ. Weil der Aufwand der Erschliessung von kleinen und grossen Kunden nicht derselbe ist, ergeben sich unterschiedliche Preise für unterschiedliche Leistungsklassen. Eine Quersubventionierung unter den verschiedenen Kundengrössen findet nicht statt. Selbstverständlich sind Kundenverträge nicht öffentlich. |
Eingabe vom 6.5.2025
«Aufforderung zur Feststellung der fehlenden Rechtskonformität der Beteiligung des Bezirks Höfe am Fernwärmeprojekt der EASZ AG, Galgenen und zum Verzicht auf ein finanzielles Engagement des Bezirks Höfe via Sachgeschäft»
Vorwurf/Forderung (zusammengefasst) | Ref. Nr. Eingabe | Antwort |
Wollerau hat keine Konzession und kein FW-Reglement erstellt. Damit wird § 38 PBG Abs. 4 verletzt. | 2.1 |
§38 Abs. 4 PBG regelt die Konzessionspflicht für Wasser-, Gas- und Stromversorger. Die EASZ hat keinen Versorgungsauftrag von den Gemeinden und keine Versorgungspflicht. Im Kanton Schwyz gibt es viele Fernwärmenetze. Unseres Wissens hat nur die Gemeinde Lachen eine Konzession für ein Fernwärme-netz vergeben. |
Die Gemeinde Feusisberg wird wohl nie ans FW-Netz angeschlossen. Somit können für das FW-Netz auch keine Bezirkssteuern erhoben werden. | 2.2 | Für das Fernwärmenetz der EASZ werden keine Steuern erhoben. Dies ist auch gar nicht möglich. Ohne Sachvorlage «beschleunigter Netzausbau» ist die Erschliessung der Gemeinde Feusisberg frühestens ab 2040 möglich. |
Dass die Feusisberger Stromversorgungssicherheit dank dem FW-Netz langfristig verbessert wird, ist realitäts-fremd und unbelegt. Die Überwälzung der Netzausbaukosten auf alle Strombezüger ist gemäss Art. 10 StromVG untersagt. | 2.2 | Ein Fernwärmenetz entlastet vor allem im Winter den Leistungsbedarf im Stromnetz, weil dadurch weniger Wärmepumpen benötigt werden. In naher Zukunft ist insbesondere im Winter mit einem Stromlücke zu rechnen. Ein Fernwärmenetz auf Basis von Biomasse und Abwärme kann den Wärmebedarf decken, ohne die Stromleitungen zu überlasten. Somit trägt Fernwärme zur Versorgungssicherheit mit Wärme und Strom bei. Eine Quersubventionierung ist nicht möglich, da das Stromnetz von allen anderen Tätigkeitsbereichen buchhalterisch entflochten ist, wie im StromVG Art. 10 beschrieben |
Der öff.recht. Vertrag mit Freienbach ist unzulässig und verletzt § 38 PBG Abs. 4. Der Gemeinderat hätte eine ordentliche Konzession ausarbeiten müssen, statt einen Knebelvertrag mit der EASZ auf 50 Jahre abzuschliessen. | 2.3 |
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Von einem Knebelvertrag kann nicht die Rede sein. Auszug aus dem Vertrag: «Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt im Verhältnis zwischen der Gemeinde und der EASZ die Erschliessung auf dem Gemeindegebiet von Freienbach mit Fernwärme der EASZ. Er regelt insbesondere die Nutzung von gemeindeeigenen Grundstücken im Verwaltungsvermögen für die Verlegung von Fernwärmeleitungen sowie die Koordination mit den Gemeindewerken. Der Anschluss der Haushalte und Betriebe an das Fernwärmeleitungsnetzes ist freiwillig und privatrechtlicher Natur. Die Versorgung mit Fernwärme stellt keine öffentliche Aufgabe dar. Hingegen regelt der Vertrag die Rahmenbedingungen für die Verlegung von sämtlichen Leitungen der EASZ im öffentlichen Grund und Boden. Der Rahmenvertrag ist öffentlich-rechtlicher Natur.» |
Die Behörden haben bei der Wahl des Energieträgers Fernwärme ihre Sorgfaltspflicht mutmasslich verletzt. | 2.4 |
Die Behörden haben keine Wahl getroffen und sich für keinen Energieträger entschieden. Die EASZ ist Wärmeversorgerin und reicht Baugesuche ein, um ihr Fernwärmenetz aufzubauen. Es gibt keine Versorgungspflicht und keine Anschlusspflicht. Fernwärme trägt zur Diversifizierung des lokalen Energiesystems bei und bietet eine optimale Möglichkeit für viele Liegenschaften. |
Finanzielle Themen
Frage/Vorwurf | Ref. Nr. Eingabe | Antwort |
Die Finanzierung ist auf lange Sicht unklar und fraglich. Höfner Behördenmitglieder haben eine Zwangseinnahmequelle zulasten der Bevölkerung installiert. | 1.4 | Die EASZ ist finanziell stabil und eigenständig. Für einen beschleunigten Netzausbau wären zusätzliche Gelder nötig. Ohne beschleunigten Netzausbau sind keine Gelder notwendig. |
Der Bezirksrat soll feststellen, dass der Ausbau des Fernwärmenetzes der EASZ AG Galgenen im Bezirk Höfe heute und in Zukunft weder zur Stromversorgungssicherheit massgeblich beitragen kann, noch aus ökonomischen und ökologischen Gründen sinnvoll und vertretbar ist. | 2.5 |
Die EW Höfe hat sich langfristig 100 % des in Galgenen produzierten Stroms gesichert. Dieser wird ausschliesslich für die Grundversorgung im Bezirk Höfe eingesetzt und deckt bereits heute rund 25 % des gesamten Strombedarfs ab. Besonders wertvoll ist dabei der hohe Anteil an Winterstrom, der zur Versorgungssicherheit beiträgt. Gemäss Businessplan dürfte die EASZ 2027 erstmals einen Gewinn ausweisen. Die EASZ nutzt regionales und lokales Holz und reduziert damit die Abhängigkeit von ausländischen Energie- und Rohstofflieferanten. Damit trägt die Fernwärme zur Reduktion der CO2-Emissionen bei und unterstützt die Klimaziele von Bund und Kanton. |
Ein finanzielles Engagement des Bezirks Höfe ist hochriskant und aufgrund der hohen Verschuldung des Bezirks unverantwortlich. Er soll sein Engagement zurücknehmen. |
2.5 | Das Fernwärmenetz der EASZ ist wirtschaftlich selbsttragend. Zusätzliches Geld wäre nur für einen beschleunigten Netzausbau notwendig gewesen. Fernwärmenetze sind langfristig rentable Infra-strukturanlagen. Die Investition in die EASZ ist eine unternehmerische Entscheidung der EW Höfe AG als eigenständiges Unternehmen und liegt folglich in ihrer Verantwortung. Der Bezirk Höfe als Eigner der EW Höfe AG befürwortet das Engagement, beteiligt sich finanziell aber nicht. |
Der Bezirk soll aufsichtsrechtliche Massnahmen betreffend Investment der EW Höfe AG als Hauptaktionärin verbindlich vornehmen. Er soll Vorkehrungen treffen, dass die EW Höfe AG unverzüglich aus dem Engagement im Fernwärmeprojekt der EASZ AG Galgenen aussteigt | 2.6 |
Die EW Höfe AG ist ein eigenständiges, privatrechtliches Unternehmen im vollständigen Besitz des Bezirks. Die EW Höfe AG ist mit 75% an der Energie Ausserschwyz AG beteiligt. Die Investition in die Energie Ausserschwyz AG ist eine unternehmerische Entscheidung der EW Höfe AG, die der Bezirksrat stützt. Er ist davon überzeugt, dass die Fernwärme als nachhaltige und regionale Wärmeversorgung langfristig einen grossen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Wärme im Bezirk Höfe leisten kann. Der Bezirk nimmt seine Aufsichtspflicht als Alleinaktionär gegenüber der EW Höfe AG voll-umfänglich wahr. Er hat aber keinerlei Veranlassung, in die unternehmerischen Entscheide des Unternehmens einzugreifen |
Die finanziellen Grundlagen (Businessplan mit Planbilanz und Planerfolgsrechnung) sind beim FW-Projekt nicht vorhanden | 3.1 | Ein Businessplan ist selbstverständlich vorhanden und wurde extern überprüft. Ansonsten würden Banken keine Kredite zur Verfügung stellen. |
Das FW-Projekt wird zu Marktpreisen niemals selbsttragend sein. Es besteht keine Nachfrage auf dem freien Markt | 3.4 |
Die wachsende Marktnachfrage spiegelt sich in der Zunahme unserer Kundenzahl wider. Stand Juni 2025 wurden 780 Verträge abgeschlossen. Bereits werden mehr als 220 Kun-den mit Wärme versorgt. 2027 dürfte die EASZ gemäss Businessplan erstmals einen Gewinn ausweisen. |
Die zentralistische Wärmeverteilung durch einen Monopolisten ist tendenziell teurer und schafft starre Verbindlichkeiten. Private werden vorrangig dezentrale Energiequellen wählen. | 3.5 |
Das Fernwärmenetz kann dezentrale Wärme aus verschiedenen Energiequellen einspeisen. Dadurch wird sichergestellt, dass wirtschaftlichere und effizientere Quellen bevorzugt werden. Eine Anschlusspflicht besteht nicht. Erfahrene Immobilienbewirtschafter wählen Fernwärme als einfaches, zuverlässiges, nachhaltiges und preiswertes Wärmesystem aus. |
Das FW-Konzept und die Preisgestaltung sind intransparent, z.B. aufgrund nicht-öffentlicher Abnahmeverträge. | 3.6 |
Die Kundenverträge sind vertraulich. Jeder kann die Kosten mit dem Heizrechner auf der EASZ-Website berechnen oder bekommt von der EASZ eine unverbindliche Offerte, wenn die Liegenschaft im Versorgungsgebiet liegt. https://www.energie-ausserschwyz.ch/heiz-rechner Die Preise sind so gestaltet, dass es zwischen den verschiedenen Grössen der Anschlüsse keine Quersubventionierungen gibt. |
Eine unzulässige Quersubventionierung via Strom- und Netzpreis kann nie ausgeschlossen werden. | 3.7 |
Eine Quersubventionierung ist nicht möglich, da das Stromnetz von allen anderen Tätigkeitsbereichen buchhalterisch entflochten ist. Eine entsprechende Jahresrechnung fürs Stromnetz wird jährlich publiziert und der Regulierungsbehörde eingereicht. |
Bezüger des Bezirks March zahlen nicht ans Leitungsnetz. Die Frage nach den Tarif-Unterschieden ist ungeklärt. | 3.7 |
Die Netzkosten tragen alle Kunden. Tarifunterschiede gibt es nicht, abgesehen von spezifischen Abgaben für die Gemeinden Lachen und Altendorf. |
Es ist davon auszugehen, dass das FW-Netz via Gas finanziert wird. Mit hohen Gaskosten wird die Bevölkerung zum Umstieg auf FW gedrängt. | 3.8 |
Die EASZ ist eine eigenständige Gesellschaft und finanziert den Fernwärmenetzausbau aus eigenen Mitteln. Die EASZ bietet ausschliesslich Fernwärme an und beliefert die EW Höfe mit Strom. Kunden haben für ihre Wärmeversorgung die freie Wahl zwischen Strom und Gas (EW Höfe) und Fernwärme (EASZ) |
Mit 20-jährigen Knebelverträgen kann die EASZ die Preise erhöhen, wie sie will. | 3.8 |
Von Knebelverträgen kann keine Rede sein. Die Preise sind vertraglich mit den Kunden fixiert und werden nur an Indexänderungen angepasst. Alles ist für den Kunden transparent und nachvollziehbar. |
Die hohen Investitionskosten für das FW-Netz werden zwangsläufig auf jahrzehntelange Amortisation ausgelegt. Eine Rendite ist nur möglich, wenn die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird. | 3.9 |
Das Fernwärmenetz wird über 50 Jahre abgeschrieben, was für ein Fernwärmenetz in ländlichen Raum normal ist. Die Lebensdauer der Fernwärmenetzes beträgt mehr als 70 Jahre. Die Allgemeinheit wird keine Rendite für die EASZ finanzieren |
Strategische / prozessorientierte Themen
Frage/Vorwurf | Ref. Nr. Eingabe | Antwort |
Die Kommunikation und Transparenz über das Engagement des Bezirks Höfe im FW-Projekt liess bisher stark zu wünschen übrig. (Vor-/Nachteile, Berechnungen, alternative Versorgungsszenarien, rechtliche Rahmenbedingungen). |
1.1 1.2 |
Der Bezirk Höfe ist nicht direkt an der Energie Ausserschwyz beteiligt. Die EW Höfe AG befindet sich zu 100% im Besitz des Bezirks Höfe und ist mit 75 % an der Energie Ausserschwyz beteiligt. Die bisherige Beteiligung erfolgte mit den erwirtschafteten Mitteln der EW Höfe. Im Rahmen der Kommunikation zum Neubau der Mehrzweckhalle in Wollerau zusammen mit der Gemeinde wurde die Fernwärme bereits breit thematisiert. |
Wir zweifeln daran, dass die erforderlichen Analysen und Abwägungen überhaupt erfolgten. | 1.2 |
Selbstverständlich liegt ein belastbarer Businessplan der EASZ vor, der allerdings aus Vertraulichkeits- und Konkurrenzgründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Der Businessplan von EASZ basiert auf Machbarkeitsstudien und der Entwicklung des Unternehmens. Er wurde zusätzlich erfolgreich extern überprüft. 2027 dürfte die EASZ erstmals einen Gewinn ausweisen. |
Einige wenige Personen fällten in der Vergangenheit Beschlüsse von grosser Tragweite – ohne öffentliche Diskussion und Volksentscheide (z.B. Finanzengagement der EWH; öff.recht. Vertrag durch Gemeinderat Freienbach im April 2021. | 1.3 |
Über strategische Entscheide im Rahmen der finanziellen Kompetenzen der EW Höfe AG entscheidet nicht das Volk (Beispiel Glasfaser-netz). Über einen Zusammenarbeitsvertrag ohne weitreichende Konsequenzen für die Gemeinde Freienbach entscheidet nicht das Volk. |
Das Projekt ist überdimensioniert, zentralistisch und stösst auf kein Interesse an Vertragsabschlüssen. | 1.4 |
Das Fernwärmenetz der EASZ ist nicht überdimensioniert. Die geplante Leistung basiert auf einer realistischen Berechnung des Wärmeverbrauchs potenzieller Kunden. Insgesamt plant die EASZ den Anschluss von verschiedenen dezentralisierten Wärmequellen an das Netz. Das Interesse ist gross. Bereits wurden über 780 Verträge abgeschlossen, was einer Anschlussleistung von rund 30 MW entspricht. |
Eine UVP für den Bau der Fernwärmeleitungen in Pfäffikon fand nicht statt. Nun ist die Bevölkerung grossen Belastungen ausgesetzt. | 1.6 | Es gibt keinerlei Grundlagen und keinen Anlass, für einfache Fernwärmeleitungen eine UVP durchzuführen. Ein Fernwärmenetz führt nicht zu grossen Belastungen. Nur während dem Bau kann es zu kurzzeitigen Behinderungen kommen. |
Der Leitungsbau verzögert sich aufgrund von mangelnder Koordination der Akteure (andere Werkleitungen). | 1.7 |
Es liegt im Interesse der Werkbetreiber, dass der Leitungsbau gut koordiniert wird, weil dadurch die Kosten auf die verschiedenen Werke verteilt werden können. Die EASZ koordiniert die Bautätigkeiten für ihre Infrastruktur mit anderen Werkleitungs- und Strasseneigentümern, damit Synergieeffekte optimal genutzt werden können (z.B. EW Höfe, Wasserversorgung, Gemeinden, Bezirk, Kanton SZ). |
Wir bezweifeln, dass das FW-Netz in Wollerau erfolgreich betrieben werden kann (kaum Interessenten, zu grosse Distanz nach Galgenen und damit schlechte Energieeffizienz). | 2.1 |
Die Rohrleitungen sind für die Verteilung von Wasser mit hohen Temperaturen ausgelegt (85–125 °C). Dadurch wird sichergestellt, dass im gesamten Netz ausreichend Wärme verteilt wird. Technisch sind viel grössere Netze möglich. Beispielsweise will die Stadt Zürich ihr bestehendes Netz von 250 km auf über 400 km ausbauen. Auch in Wollerau ist die Kundennachfrage gross genug. Ein erstes Teilnetz im Umfeld der Schulanlage Riedmatt ist bereits in Betrieb. |
Die geografischen Bedingungen (lokal erschliessbare Wärmequelle, geringe Leitungslänge) sind beim FW-Projekt nicht gegeben. | 3.1 | In der Region werden verschiedene Wärmequellen erschlossen. Die Distanzen sind technisch kein Problem und wirtschaftlich rentabel. Das Fernwärmenetz der EASZ ist kein Nahwärmeverbund, welcher nur ein Quartier versorgt. |
Gegen die langfristige Wirtschaftlichkeit des FW-Netzes sprechen diverse Faktoren, u.a. Verfügbarkeit CH-Holz, schnelle Alterung FW-Leitungen, Wasserstoffstrategie des Bundes, Verbesserung der Energiespeicherkapazitäten etc. | 3.3 |
Holzverfügbarkeit: Rund 96 % gelieferten Holzes im Jahr 2024 stammten aus der Schweiz. Holz ist auch in Zukunft genug vorhanden. Alterung FW-Leitungen: Fernwärmeleitungen haben eine erwartete Lebensdauer von über 70 Jahre. Wasserstoffstrategie Bund: Der Bund hat seine Wasserstoffstrategie Ende 2024 publiziert. Sie zeigt auf, dass Wasserstoff nicht für die Wärmeversorgung von Gebäuden eingesetzt werden wird. Energiespeicherkapazität: Die Energiespeicherkapazität von Strom wird sich verbessern, so dass künftig in einem Einfamilienhaus Tages- und Wochenschwankungen ausgeglichen werden können. Ein saisonaler Stromspeicher im Wohnbereich ist jedoch unrealistisch und ergibt keinen Sinn. Energieversorgung ist im Verbund sinnvoll. Saisonale Wärmespeicher sind sehr wünschenswert. Die EASZ hat in Galgenen einen Tagesspeicher in Betrieb und ist an einem Forschungsprojekt zur Entwicklung eines saisonalen Speichers beteiligt. |
Fernwärmenetze sind überholt und nicht zeitgemäss. |
Es wurden noch nie so viele Fernwärmeleitungen verbaut, wie heute. In der Schweiz, in Europa und weltweit werden in Fernwärmeleitungen investiert, welche die Grundlage für die Wärmenutzung von verschiedensten Wärmequellen bilden. |
Technisch Themen
Frage/Vorwurf | Ref. Nr. Eingabe | Antwort |
Eine logische Reihenfolge beim Leitungsbau ist nicht zu erkennen. Wieso hat man nicht zuerst das Gebiet rund um Galgenen in der March erschlossen, statt Verträge für Grossprojekte (z.B. Schulen) im Bezirk Höfe abzuschliessen? Die EASZ startete im Hauruck-Stil und ist laufend zu Improvisationen und Änderungen der Strategie gezwungen. | 1.5 |
Die EASZ baut ihr Netz ausgehend von der Energiezentrale in Galgenen aus. So sind die Dörfer Galgenen, Lachen, Altendorf und Pfäffikon bereits mit Fernwärme ab der Energie-zentrale in Galgenen erschlossen. Weil das grosse Schulhaus in der Riedmatt in Wollerau für die Fernwärme-Erschliessung des Dorfes Wollerau zentral ist, hat man sich für eine frühzeitige Fernwärmeversorgung entschieden. In den ersten Jahren werden die Liegenschaften im Umfeld der Riedmatt im Sinne einer Übergangslösung mit einer Holzpelletsheizung versorgt. |
Das Verhältnis von Netzkosten und Energie beim Strompreis beträgt 50:50. Die Netzinvestitionen haben sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht. | 2.2 | Das Verhältnis für einen Haushaltskunden ist wie folgt: 50% Netznutzung; 40% Energie; 10% Abgaben. Das ist korrekt und hat keinen Zusammenhang mit der EASZ und dem Fernwärmeprojekt. |
Dass mit einem FW-Anschluss von Grossverbrauchern Strom-Lastspitzen entschärft werden, ist nicht glaubwürdig. | 2.2 | Jeder Endkunde, der statt einer Wärmepumpe einen Fernwärmeanschluss realisiert, entlastet das Stromnetz. Gerade bei längeren Kälteperioden, wenn der zeitgleiche Leistungsbedarf vor allem durch Luft-Wasser-Wärmepumpen ansteigt, kann es zu kritischen Leistungsspitzen im Verteilnetz kommen. |
Die stromintensive Kühlung vieler Grossverbraucher kann nicht mittels FW-Netz erfolgen. | 2.2 | Diese Aussage ist korrekt. Das Fernwärme-netz der EASZ eignet sich nicht zum Kühlen. |
Die Behauptung, dass langfristig 96 % Schweizer Holz verwendet werden kann, ist unglaubwürdig. Es ist unrea-listisch, dass in der Schweiz mehr Holz nachwächst, als verbraucht wird. Es werden immer wieder polnische LKW auf dem Betriebsareal gesichtet. | 3.2 |
Die Zahlen bezüglich Holzwachstum und Ver-brauch werden jährlich vom Bundesamt für Umwelt publiziert. Das Potenzial ist vorhanden. Zudem werden heute noch über 40 Prozent Altholz ins Ausland exportiert. Ausländische Lastwagen bringen die 4 % ausländisches Holz aus dem nahen Ausland, welches 2024 verwendet wurde. |